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Informationen über den Betrieb des Kindergartens ab dem 12. April 2021

9. April 2021 | Mateřská škola

Titel des Artikels

Operative Bedingungen für die Eröffnung des Kindergartens

Wichtigste Informationen

(1) Ab Montag, dem 12. April 2021, ist der Ratiboř-Kindergarten nur noch für Kinder in der obligatorischen Vorschulerziehung geöffnet, in Gruppen von bis zu 15 Kindern gemäß der Verordnung des Bildungsministeriums. Während der Dauer der außerordentlichen Maßnahmen dürfen die Kinder nicht in die Regelklasse aufgenommen werden.

2. Aufgrund einer Dringlichkeitsmaßnahme des Gesundheitsministeriums wird Kindern von Eltern, die in der IZS arbeiten, eine ganztägige persönliche Anwesenheit zur Erziehung in dem Kindergarten, in dem sie eingeschrieben sind, gestattet. Der Erziehungsberechtigte muss der Schule die Zugehörigkeit zu dem gewählten Beruf durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Diese Kinder müssen individuell für die Teilnahme an der Schule angemeldet werden.

3. Der Zugang zum Gebäude ist gestattet:

  • Personen, die eine Atemschutzmaske tragen (Normen gemäß MoH).
  • Kinder des Ratiboř-Kindergartens ohne Atemschutzmaske.

4. Die Homogenität der Klassen ist obligatorisch - Klassen dürfen nicht kombiniert werden.

(5) Die Eltern betreten das Klassenzimmer nicht, sondern übergeben das Kind der Lehrkraft an der Klassenzimmertür.

Informationen zur Prüfung von Kindern

Auf der Grundlage der Dringlichkeitsmaßnahme des Gesundheitsministeriums vom 6. April 2021 wird die persönliche Anwesenheit von Kindern im Kindergarten von der Teilnahme an obligatorischen nicht-invasiven Tests zweimal pro Woche abhängig gemacht.

1. Antigentests montags und donnerstags in der Eingangshalle des Kindergartens

  • Der Test wird von den Erziehungsberechtigten des Kindes mit Hilfe eines Mitarbeiters des Kindergartens durchgeführt.
  • Es können jeweils 4 Kinder gleichzeitig getestet werden, die anderen müssen vor dem Gebäude warten.
  • Der Erziehungsberechtigte muss etwa 15 Minuten warten, bis der Test durchgeführt wird.
  • Tritt ein Kind außerhalb der festgelegten Testtage in den Kindergarten ein, wird das Kind nach vorheriger Absprache mit der Direktorin am Tag des Eintritts getestet.

2. Ein Kind, das nicht getestet wird, kann nicht am Unterricht teilnehmen, und die Schule wird die Abwesenheit als entschuldigt eintragen.

3. Die Vorbereitungen für die Tests am ersten Schultag werden schwieriger sein, bitte rechnen Sie mit Verzögerungen in der Kindertagesstätte und kommen Sie frühzeitig.

4. Link zu einem Lehrvideo - auf der Website https://testovani.edu.cz/jak-na-to-ve-skole finden Sie ein Video über das Testverfahren für Kinder in der Schule - Singclean-Tests, die in unserer Schule eingesetzt werden sollen. Mit diesem Video können Sie Ihr Kind auf den Test vorbereiten. Auf dieser Website finden Sie weitere nützliche Informationen.

5. Es werden keine Tests durchgeführt:

  • Kinder, die aufgrund der COVID-19-Krankheit isoliert wurden, und zwar mindestens in dem Umfang, der in der aktuellen Notfallmaßnahme des Gesundheitsministeriums für die Anordnung von Isolierung und Quarantäne festgelegt ist, wobei seit dem ersten RT-PCR-Test mit positivem Ergebnis nicht mehr als 90 Tage verstrichen sind. Dies muss durch ein ärztliches Attest, einen medizinischen Bericht oder einen Laborbericht belegt werden.
  • Kinder, denen das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik eine Bescheinigung über die Impfung gegen COVID-19 ausgestellt hat und bei einem Zwei-Dosis-Schema gemäß der Zusammenfassung der Produktmerkmale der Fachinformation mindestens 14 Tage nach der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis bzw. bei einem Ein-Dosis-Schema gemäß der Fachinformation mindestens 14 Tage nach der Verabreichung der ersten Impfstoffdosis verstrichen sind. Es muss eine Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Kinder, die einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2 oder einen negativen POC-Antigentest nachweisen, der an einer weniger als 48 Stunden alten Probenahmestelle durchgeführt wurde.

6. Das Ergebnis des Tests wird von dem benannten Mitglied des Schulpersonals in die Massenliste der getesteten Kinder eingetragen.

7. Fällt der Antigentest positiv aus, wird eine Bescheinigung über den positiven Test ausgestellt, und die Erziehungsberechtigten müssen sich mit dem behandelnden Arzt für Kinder und Jugendliche in Verbindung setzen, der das Kind zu einem RT-PCR-Test überweist. Das Kind wird dann sofort aus dem Kindergarten entfernt.

Zdeňka Březovjáková
Direktorin des Ratiboř-Kindergartens

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