Kindergarten
Titel des Artikels
Einschulung von Kindern in die Vorschulerziehung Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Vorschulerziehung
ANMELDUNG VON KINDERN ZUR VORSCHULISCHEN BILDUNG
Die Direktorin des Kindergartens, dessen Tätigkeit vom Kindergarten Ratiboř, Bezirk Vsetín, ausgeübt wird, legt nach Absprache mit dem Träger und in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Sb. über die vorschulische, grundschulische, Sekundar-, Fachhochschul- und sonstige Bildung in der Fassung späterer Vorschriften, legt folgende Einzelheiten für die Einreichung eines Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung für das Schuljahr 2026/2027 fest
Ort der Antragstellung:
Ort der Antragstellung: Kindergarten Ratiboř (Direktion – Seiteneingang)
Termin: Mittwoch, 15. 4. 2026
Zeitraum für die Einreichung des Antrags: 9:00 – 14:00 Uhr
Bei der Einreichung des ausgefüllten Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung legt der gesetzliche Vertreter auf Aufforderung die Geburtsurkunde des Kindes und seinen Personalausweis zur Überprüfung der Angaben im Antrag vor.
Der Ort, der Termin und die Frist für die Einreichung des Antrags auf Aufnahme des Kindes in die Vorschule für das Schuljahr 2026/2027 werden an der Eingangstür des Kindergartens ausgehängt und auf der Website des Kindergartens sowie am schwarzen Brett der Gemeinde Ratiboř veröffentlicht.
Die Anmeldeformulare können die Eltern am Montag, dem 30. 3. 2026, von 9:00 bis 14:00 Uhr im Büro der Direktorin (Seiteneingang) abholen. Diese Zeit können die Eltern auch für Beratungsgespräche zur Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten nutzen. Ein anderer Termin zur Abholung der Formulare ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit der Direktorin möglich.
Telefonnummer: 601 361 425
Am Montag, dem 30. März, findet gleichzeitig
ein „Tag der offenen Tür”
von 9:00 bis 11:00 Uhr statt.
ANMELDUNG VON KINDERN ZUR VORSCHULISCHEN BILDUNG
Die Direktorin des Kindergartens, dessen Tätigkeit vom Kindergarten Ratiboř, Bezirk Vsetín, ausgeübt wird, legt nach Absprache mit dem Träger und in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Sb. über die vorschulische, grundschulische, Sekundar-, Fachhochschul- und sonstige Bildung in der Fassung späterer Vorschriften die folgenden Einzelheiten für die Einreichung eines Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung für das Schuljahr 2026/2027
KRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON KINDERN IN DIE VORSCHULBILDUNG
Richtlinie Nr. 02/2026, gültig ab 2. 3. 2026
Die Direktorin des Kindergartens Ratiboř, Bezirk Vsetín (im Folgenden „Kindergarten“), hat die folgenden Kriterien festgelegt, nach denen sie bei ihrer Entscheidung gemäß den Bestimmungen des § 165 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 561/2004 Sb. über Vorschul-, Grundschul-, Sekundar-, Fachhochschul- und sonstige Bildung (im Folgenden „Schulgesetz“ genannt) in der Fassung späterer Vorschriften über die Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung im Kindergarten, wenn die Anzahl der von den gesetzlichen Vertretern der Kinder eingereichten Anträge auf Aufnahme in die Vorschulerziehung in dem betreffenden Jahr die festgelegte maximale Kapazität des Kindergartens überschreitet.
I.
Die Vorschulerziehung wird für Kinder im Alter von 2 bis in der Regel 6 Jahren organisiert. Kinder unter 3 Jahren haben keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Kindergarten. Vom Beginn des Schuljahres, das auf den Tag folgt, an dem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, bis zum Beginn der Schulpflicht ist die Vorschulerziehung obligatorisch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Das Alter wird zu Beginn der Vorschulerziehung beurteilt.
II.
Gemäß § 34 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. Schulgesetz, in der geltenden Fassung, und § 50 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. über den Schutz der öffentlichen Gesundheit, in der geltenden Fassung, darf ein Kindergarten nur Kinder aufnehmen, die sich den vorgeschriebenen regelmäßigen Impfungen unterzogen haben oder einen Nachweis darüber vorlegen können, dass sie gegen die Infektion immun sind oder sich aufgrund einer Kontraindikation nicht impfen lassen können. Dies gilt nicht für Kinder, die eine obligatorische Vorschulbildung absolvieren; von diesen Kindern wird kein Nachweis über die obligatorischen Impfungen verlangt.
III.
Über die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in die Vorschulbildung entscheidet die Schulleiterin auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme der schulischen Beratungsstelle oder gegebenenfalls auch des behandelnden Arztes (§ 34 Abs. 6 des Gesetzes 561/2004 Sb., Schulgesetz, in der jeweils gültigen Fassung).
IV.
Vorrangig aufgenommen werden Kinder, die vor Beginn des Schuljahres am 31. 8. 2026 mindestens das dritte Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Für den Fall, dass die Anzahl der Aufnahmeanträge die Anzahl der freien Plätze übersteigt, legt die Schulleiterin folgende Kriterien fest:
KRITERIEN:
1. Alter des Kindes
5 Jahre erreicht bis zum 31.8.2026… 4 Punkte
4 Jahre erreicht bis zum 31.8.2026… 3 Punkte
3 Jahre erreicht bis zum 31.8.2026… 2 Punkte
2 Jahre erreicht bis zum 31.8.2026… 1 Punkt
2. Ständiger Wohnsitz in der Gemeinde Ratiboř – im zuständigen Schulbezirk des jeweiligen Kindergartens (zum Zeitpunkt der Anmeldung)… 5 Punkte
3. Wohnsitz des Kindes in der Gemeinde Ratiboř (zum Zeitpunkt der Anmeldung)… 4 Punkte
VERFAHREN:
Jedem Antragsteller (Kind) werden Punkte für erfüllte Kriterien zugewiesen.
Die Reihenfolge der Antragsteller wird anhand der Anzahl der zugewiesenen Punkte festgelegt.
Bewerber mit gleicher Punktzahl werden weiter nach ihrem Geburtsdatum sortiert (vom ältesten zum jüngsten).
In Ratiboř am 10. 2. 2026
Barbora Machálková
Direktorin des Kindergartens Ratiboř
FÜR DIE ANMELDUNG ZUR VORSCHULISCHEN BILDUNG ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Antrag auf Aufnahme des Kindes in die Vorschulbildung
Datenblatt des Kindes
Vollmacht zur Abholung des Kindes aus dem Kindergarten
Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Anmeldung zum Mittagessen
Die Dokumente stehen unten zum Download bereit.
INFORMATIONEN FÜR ELTERN
Informationen für Eltern über die Aktivitäten des Kindergartens
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Aufnahme in den Kindergarten zur Vorschulerziehung, das ausgefüllte Anmeldeformular, die Anmeldung zum Mittagessen, die Vollmacht zur Abholung des Kindes und die Einverständniserklärung am Tag der Anmeldung ein: 15. 4. 2026.
Für den Kindergarten benötigen die Kinder:
Hausschuhe mit fester Ferse und nicht abfärbender Sohle; bequeme Kleidung für den Aufenthalt im Klassenzimmer – Kleidung, die das Kind auch schmutzig machen darf; separate Kleidung für den Aufenthalt im Freien – je nach Wetterlage (die Kinder ziehen sich immer um); Ersatzkleidung und Unterwäsche, Regenjacke, Schlafanzug und Becher – kann aus Kunststoff oder Keramik sein – alles ordnungsgemäß gekennzeichnet!
Betriebsgebühr ab 1. 9. 2026 für 1 Monat = 550,- CZK
Kinder, die zur Vorschulbildung verpflichtet sind, d. h. Kinder, die bis zum 31. 8. 2026 das 5. Lebensjahr vollenden, erhalten eine kostenlose Vorschulbildung – sie zahlen keine Betriebsgebühr.
Preise für Verpflegung: Ganztägiger Betrieb: 50 CZK (55 CZK – 7-Jährige im jeweiligen Schuljahr)
Betrieb ohne Nachmittagssnack: 39 CZK (44 CZK – 7-Jährige im jeweiligen Schuljahr)
Die Verpflegungskosten erhöhen sich in Abhängigkeit von den Lebensmittelpreisen.
Informationen zur Funktionsweise des „Elternclubs“ der Kindertagesstätte Ratiboř
Liebe Eltern, wenn Ihr Kind in die Kindertagesstätte Ratiboř aufgenommen wird, werden Sie Mitglied des Elternclubs der Kindertagesstätte Ratiboř und beteiligen sich durch persönliche und finanzielle Unterstützung an dessen Aktivitäten. Der Elternclub vereint alle Eltern der Kinder der Kindertagesstätte Ratiboř. Die Sitzung findet Anfang September statt, wo die Eltern den Vorsitzenden des Elternclubs vorschlagen und bestätigen, den Plan der traditionellen Veranstaltungen für Kinder für das Schuljahr 2026/2027 verabschieden und die Höhe des finanziellen Beitrags vereinbaren, aus dem Theater-, Musik-, Bewegungs- und Filmvorführungen, Exkursionen und teilweise auch Transportkosten bezahlt werden.
Ihre Teilnahme an dieser Versammlung ist erforderlich und notwendig!
Hier erfahren Sie weitere organisatorische und betriebliche Informationen zum Betrieb des Kindergartens und zur Schulverpflegung.
Vom Elternverein organisierte Veranstaltungen
Laternenumzug, Jahrmarkt, Geschenke für Kinder zu Nikolaus und Weihnachten, Karneval, Reise durch den Märchenwald.
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Mitarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen für Kinder.
Traditionelle Veranstaltungen des Kindergartens (Beispiele, die ergänzt oder geändert werden können):
- Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen
- Sprachtherapie – Logopädieassistent
- Schwimmunterricht – Kinder im Alter von 5-6 Jahren
- Englisch – für angemeldete Kinder
- Begrüßung der neuen Bürger
- Gruselmaskenball
- Gesprächsrunde für Eltern mit Mitarbeitern des PPP
- Weihnachtsfotos
- Nikolaus- und Weihnachtsfeier für Kinder
- Verteilen von Weihnachtskarten im Dorf
- Plätzchen backen
- Eislaufen – Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren
- Kinderkarneval
- Frühlingsfest + Winterauszug
- Seh- und Hörtests
- Frühlingsausstellung (alle 2 Jahre)
- Šmigrust in der Tagesstätte
- Besuch des Theaters in Zlín – Kinder im Alter von 5-6 Jahren
- Tag der offenen Tür (vor der Anmeldung im Kindergarten)
- Besuch des Kindergartens in der Grundschule
- Sportspiele (Sommerolympiade)
- Wanderwoche
- Feier zum Tag der Familie
- Schulausflug
- Klassenfotos
- Feier zum Kindertag
- Eingewöhnungswoche
- Aufnahme in die Schule
- Abschied vom Kindergarten
- Theateraufführungen, Musik- und Bewegungsprogramme
Die Dokumente stehen unten zum Download bereit.