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Einschulung in den Kindergarten

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Kindergarten

Titel des Artikels

Einschulung von Kindern in die Vorschulerziehung Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Vorschulerziehung

EINSCHREIBUNG VON KINDERN IN DIE VORSCHULERZIEHUNG
Die Direktorin des Kindergartens, dessen Tätigkeit von der Kindergartenschule Ratiboř, Bezirk Vsetín, ausgeübt wird, legt im Einvernehmen mit dem Gründer und gemäß § 34 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundär-, höhere Berufs- und sonstige Bildung in der geänderten Fassung die folgenden Spezifikationen für die Einreichung eines Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung für das Schuljahr 2025/2026 fest

Ort für die Einreichung des Antrags:

Ort der Einreichung des Antrags: Kindergarten Ratiboř, Büro der Schulleitung - Seiteneingang
Datum: Montag, 12.5.2025 - An diesem Tag findet auch der „Offene Vormittag“ von 8:00-12:00 Uhr statt.
Anmeldezeit: 8:00 - 14:00

Bei der Einreichung des ausgefüllten Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung legen die Erziehungsberechtigten auf Verlangen die Geburtsurkunde des Kindes und ihren Personalausweis vor, um die Angaben auf dem Antrag zu überprüfen.
Ort, Datum und Uhrzeit für die Einreichung des Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung für das Schuljahr 2025/2026 werden an der Eingangstür des Kindergartens angeschlagen und auf der Website des Kindergartens sowie an der offiziellen Tafel der Gemeinde Ratiboř veröffentlicht.
Die Eltern können die Anmeldeformulare am Mittwoch, dem 16. April 2025, im Büro des Schulleiters (Seiteneingang) von 8.00 bis 14.00 Uhr abholen. Die Eltern können diese Zeit auch für Beratungsgespräche über die Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten nutzen. Andere Zeiten für die Abholung von Formularen oder die Übermittlung per E-Mail an den Schulleiter können telefonisch vereinbart werden.

Telefonischer Kontakt: 601 361 425

KRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON KINDERN IN DIE VORSCHULERZIEHUNG
Richtlinie Nr. 01/2025, gültig ab 4. April 2025

Die Direktorin des Kindergartens Ratiboř, Bezirk Vsetín (nachstehend „Kindergarten“ genannt) hat die folgenden Kriterien festgelegt, nach denen sie bei der Entscheidungsfindung auf der Grundlage der Bestimmungen des § 165 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg, über die Vorschul-, Primar-, Sekundar-, höhere Berufs- und sonstige Bildung (im Folgenden „Bildungsgesetz“) in der geänderten Fassung über die Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung im Kindergarten entscheidet, wenn die Zahl der von den gesetzlichen Vertretern der Kinder eingereichten Anträge auf Aufnahme in die Vorschulerziehung in einem bestimmten Jahr die festgelegte Kapazität der Höchstzahl der Kinder für den Kindergarten übersteigt.

I.

Die Vorschulerziehung wird für Kinder im Alter von 2 bis in der Regel 6 Jahren organisiert. Ein Kind unter 3 Jahren hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den Kindergarten. Vom Beginn des Schuljahres, das auf den Tag folgt, an dem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, bis zum Beginn der Schulpflicht ist die Vorschulerziehung obligatorisch, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird. Das Alter wird zu Beginn der Vorschulerziehung festgestellt (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg., Bildungsgesetz, in der geänderten Fassung).                                                        

II.

Gemäß § 34 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über das Bildungswesen in seiner geänderten Fassung und § 50 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. über den Schutz der öffentlichen Gesundheit in seiner geänderten Fassung darf ein Kindergarten nur ein Kind aufnehmen, das sich den vorgeschriebenen regelmäßigen Impfungen unterzogen hat oder das nachweislich immun gegen die Krankheit ist oder aufgrund einer dauerhaften Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Dies gilt nicht für Kinder, die der Pflicht zur vorschulischen Erziehung unterliegen; von diesen Kindern wird der Nachweis der Pflichtimpfung nicht verlangt.

III.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes mit einer Behinderung in die Vorschulerziehung trifft der Schulleiter auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme der Schulberatungsstelle oder gegebenenfalls des behandelnden Arztes (§ 34 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg., Bildungsgesetz, in der geltenden Fassung).

IV.

Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die vor Beginn des Schuljahres am 31. August 2025 mindestens drei Jahre alt sein werden und ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Für den Fall, dass die Zahl der Aufnahmeanträge die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, legt der Schulleiter die folgenden Kriterien fest: 

KRITERIEN:

1.

5 Jahre alt am 31.8.2025... 4 Punkte
4 Jahre alt am 31.8.2025... 3 Punkte
3 Jahre alt am 31.8.2025... 2 Punkte
2 Jahre vollendet am 31.8.2025... 1 Punkt
2. Ständiger Wohnsitz in der Gemeinde Ratiboř - im entsprechenden Schulbezirk des jeweiligen Kindergartens (ab dem Zeitpunkt der Einschreibung)... 5 Punkte

3. der Wohnsitz des Kindes in der Gemeinde Ratiboř (am Tag der Einschreibung)... 4 Punkte

VERFAHREN:

Jedem Antragsteller (Kind) werden Punkte für die erfüllten Kriterien zugewiesen.
Die Anzahl der vergebenen Punkte bestimmt die Reihenfolge der Bewerber.
Die Bewerber mit der gleichen Punktzahl werden nach dem Geburtsdatum (älteste bis jüngste) gereiht.

In Ratiboř, 4. April 2025

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