Kindergarten
Titel des Artikels
Die Eltern können die Anmeldeformulare ab dem 27. April 2020 im Kindergarten (Seiteneingang) abholen oder sie werden per Post zugestellt.
Im Einvernehmen mit dem Gründer und im Einklang mit § 34 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundär-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz) legt die Direktorin des Kindergartens, dessen Tätigkeit von der Kindergartenschule Ratiboř, Bezirk Vsetín, ausgeübt wird, auf der Grundlage der Maßnahme des Bildungsministeriums 156-57/2020-1 vom 3. April 2020 die folgenden Spezifikationen für die Einreichung von Anträgen auf Aufnahme von Kindern in die Vorschulbildung für das Schuljahr 2020/2021 fest.
Ort der Einreichung der Anträge.
Abgabetermin:14. Mai 2020
Bewerbungszeitraum: wird individuell nach telefonischer Rücksprache mit der Schulleiterin festgelegt, Telefon 571 442 751
Bei der Beantragung der Aufnahme eines Kindes in die Vorschule muss der gesetzliche Vertreter die Geburtsurkunde des Kindes und seinen Personalausweis vorlegen, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Die Einschreibung findet formell ohne die Anwesenheit der Kinder statt.
Ort, Datum und Uhrzeit für die Einreichung von Anträgen auf Aufnahme von Kindern in die Vorschulerziehung für das Schuljahr 2020/2021 werden an der Eingangstür des Kindergartens angeschlagen und an der offiziellen Tafel der Gemeinde RATIBOR veröffentlicht.
Zdeňka Březovjáková
Leiterin des Kindergartens