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Anmeldung von Kindern zur Vorschulerziehung

2. März 2026 | Mateřská škola

Titel des Artikels

„Wir sind Kinder, große Kinder, wir gehen in den Kindergarten, wir spielen, unterhalten uns, leihen uns Buntstifte aus. Wir bauen und basteln, erkunden draußen alles, wir sind neugierig, unruhig, wir nennen uns Marienkäfer, Kätzchen und Bären.“

ANMELDUNG VON KINDERN ZUR VORSCHULISCHEN BILDUNG
Die Direktorin des Kindergartens, dessen Tätigkeit vom Kindergarten Ratiboř, Bezirk Vsetín, ausgeübt wird, legt nach Absprache mit dem Träger und in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Sb. über die vorschulische, grundschulische, Sekundar-, Fachhochschul- und sonstige Bildung in der Fassung späterer Vorschriften, legt folgende Einzelheiten für die Einreichung eines Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung  für das Schuljahr 2026/2027 fest

Ort der Antragstellung:

Ort der Antragstellung: Kindergarten Ratiboř  (Direktion – Seiteneingang)
Termin:                             Mittwoch, 15. 4. 2026 
Zeitraum für die Einreichung des Antrags: 9:00 – 14:00 Uhr

Bei der Einreichung des ausgefüllten Antrags auf Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung legt der gesetzliche Vertreter auf Aufforderung die Geburtsurkunde des Kindes und seinen Personalausweis zur Überprüfung der Angaben im Antrag vor.
Der Ort, der Termin und die Frist für die Einreichung des Antrags auf Aufnahme des Kindes in die Vorschule für das Schuljahr 2026/2027 werden an der Eingangstür des Kindergartens ausgehängt und auf der Website des Kindergartens sowie am schwarzen Brett der Gemeinde Ratiboř veröffentlicht.
Die Anmeldeformulare können die Eltern am Montag, dem 30. 3. 2026, von 9:00 bis 14:00 Uhr im Büro der Direktorin (Seiteneingang) abholen. Diese Zeit können die Eltern auch für Beratungsgespräche zur Aufnahme ihres Kindes in den Kindergarten nutzen. Ein anderer Termin zur Abholung der Formulare ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit der Direktorin möglich.

Telefon: 601 361 425, Barbora Machálková, Direktorin des Kindergartens

Am Montag, dem 30. März, findet gleichzeitig
ein „Tag der offenen Tür”
von 9:00 bis 11:00 Uhr statt.


KRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON KINDERN IN DIE VORSCHULBILDUNG
Richtlinie Nr. 02/2026, gültig ab 2. 3. 2026

Die Direktorin des Kindergartens Ratiboř, Bezirk Vsetín (im Folgenden „Kindergarten“), hat die folgenden Kriterien festgelegt, nach denen sie bei ihrer Entscheidung gemäß den Bestimmungen des § 165 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 561/2004 Sb. über Vorschul-, Grundschul-, Sekundar-, Fachhochschul- und sonstige Bildung (im Folgenden „Schulgesetz“ genannt) in der Fassung späterer Vorschriften über die Aufnahme eines Kindes in die Vorschulerziehung im Kindergarten, wenn die Anzahl der Anträge, die von den gesetzlichen Vertretern der Kinder auf Aufnahme in die Vorschulerziehung in dem betreffenden Jahr gestellt werden, die festgelegte maximale Kapazität des Kindergartens überschreitet.

I.

Die Vorschulbildung wird für Kinder im Alter von 2 bis in der Regel 6 Jahren organisiert. Kinder unter 3 Jahren haben keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Kindergarten. Vom Beginn des Schuljahres, das auf den Tag folgt, an dem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, bis zum Beginn der Schulpflicht ist die Vorschulerziehung obligatorisch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Das Alter wird zu Beginn der Vorschulerziehung beurteilt (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg., Schulgesetz, in der Fassung späterer Vorschriften).                                                        

II.

Gemäß § 34 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg., Schulgesetz, in der geltenden Fassung, und § 50 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg., über den Schutz der öffentlichen Gesundheit, in der geltenden Fassung, darf der Kindergarten nur Kinder aufnehmen, die sich den festgelegten Vorschriften unterzogen haben.

III.

Über die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in die Vorschule entscheidet die Schulleiterin auf der Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme der schulischen Beratungsstelle oder gegebenenfalls auch des behandelnden Arztes (§ 34 Abs. 6 des Gesetzes 561/2004 Sb., Schulgesetz, in der jeweils gültigen Fassung).

IV.

Vorrangig aufgenommen werden Kinder, die vor Beginn des Schuljahres am 31. 8. 2026 mindestens das dritte Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Für den Fall, dass die Anzahl der Aufnahmeanträge die Anzahl der freien Plätze übersteigt, legt die Schulleiterin folgende Kriterien fest: 

KRITERIEN:

1. Alter des Kindes

5 Jahre erreicht bis zum 31.8.2026… 4 Punkte
4 Jahre erreicht   bis zum 31.8.2026… 3 Punkte
3 Jahre erreicht   bis zum 31.8.2026… 2 Punkte
2 Jahre erreicht   bis zum 31.8.2026… 1 Punkt
2. Ständiger Wohnsitz in der Gemeinde Ratiboř – im zuständigen Schulbezirk des jeweiligen Kindergartens (zum Zeitpunkt der Anmeldung)… 5 Punkte

3. Wohnsitz des Kindes in der Gemeinde Ratiboř (zum Zeitpunkt der Anmeldung)… 4 Punkte

VERFAHREN:

Jedem Antragsteller (Kind) werden Punkte für erfüllte Kriterien zugewiesen.
Die Reihenfolge der Antragsteller wird anhand der Anzahl der zugewiesenen Punkte festgelegt.
Antragsteller mit gleicher Punktzahl werden weiter nach ihrem Geburtsdatum sortiert (vom ältesten zum jüngsten).


Alle Informationen, auch im PDF-Format, finden Sie im Abschnitt „Anmeldung von Kindern zur Vorschulerziehung“.


Barbora Machálková

Leiterin des Kindergartens

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