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Offizieller Vorstand

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - MASSNAHMEN ALLGEMEINER ART - MASSNAHMEN BEI WASSERKNAPPHEIT

Titel des Artikels

Das Stadtamt Vsetín, Abteilung Umwelt, als Wasserbehörde, die gemäß § 104 zuständig ist 254/2001 Slg. über Wasser und zur Änderung einiger Gesetze (Wasser Gesetz in seiner geänderten Fassung (im Folgenden als "Wassergesetz" bezeichnet) und gemäß Abschnitt 11 des Gesetzes örtlich zuständig 500/2004 Z.z., Verwaltungsverfahrensgesetzbuch, in der geänderten Fassung (nachstehend "Verwaltungsverfahrensgesetzbuch" genannt), in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 115a) des Wassergesetzes im öffentlichen Interesse aufgrund der lang anhaltenden regenlosen Witterung und der sinkenden Wasserstände von Oberflächengewässern bis zur Grenze der hydrologischen Trockenheit, ohne Entschädigung

mit Wirkung vom 25.7.2022 bis auf weiteres

Verbietet
Bewirtschaftung von Oberflächenwasser:


I. gemäß den Bestimmungen der §§ 6 Abs. 4 und 105 Abs. 1 des Wassergesetzes die allgemeine
die Ableitung von Oberflächenwasser aus den folgenden Wasserläufen im Verwaltungsgebiet
der Verwaltungsbezirk der Stadt Vsetín
Vsetínská Bečva
Jasenický-Bach
Jasenka
Rokytenka
Semetínský-Bach
Vsetínský náhon
einschließlich ihrer Nebenflüsse.
II. verbietet gemäß den Bestimmungen der §§ 109 Abs. 1 und 106 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
die Entnahme von Oberflächenwasser aus Wasserläufen im gesamten Verwaltungsgebiet des ORP
Vsetín, mit Ausnahme der erlaubten Entnahmen für die Wasserversorgung und für
Tränken von Vieh.

 

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