Titel des Artikels
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
MASSMASSE ALLGEMEINER ART
FESTLEGUNG TEMPORÄRER VERKEHRSREGELUNGEN AUF STRASSEN
Die Abteilung für Bau- und Verkehrsverfahren des Rathauses Zlín (im Folgenden als "Verwaltungsbehörde" bezeichnet) fungiert als zuständiges staatliches Verwaltungsorgan für die Festlegung lokaler und temporärer Verkehrsregelungen auf Straßen der Klasse II und III, lokalen Straßen und öffentlich zugänglichen eigens errichteten Straßen gemäß Art. 124 Par. 6 des Gesetzes Nr. 361/2000 Sg. über den Straßenverkehr und zu Änderungen bestimmter Gesetze (Straßenverkehrsgesetz), in der jeweils geänderten Form (im Folgenden als "Straßenverkehrsgesetz bezeichnet"), basierend auf einem am 6. August 2026 von einer juristischen Person eingereichten Vorschlag:
Skanska a.s., ID 26271303, Křižíkova 682, Prag 8-Karlín, 186 00 Prag 86, vertreten durch NVB LINE s.r.o., ID 26979675, Cukrovar 716, 768 21 Kvasice (im Folgenden als "Antragsteller" bezeichnet), nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde, d. h. Regionale Polizeidirektion der Region Zlín, Verkehrsinspektion Zlín (im Folgenden als "DI-Polizei der Tschechischen Republik Zlín" bezeichnet) unter Nr. KRPZ-85931-2/ČJ-2026-150506 vom 4. August 2026, gemäß Art. Abschnitt 171 ff. des sechsten Teils des Gesetzes Nr. 500/2004 Coll., des Verwaltungsverfahrenskodex in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden als "Verwaltungsverfahrenskodex bezeichnet") erlässt allgemeine Maßstäbchen, durch die gemäß Art. 77 Par. 1 Lit. c) des Straßenverkehrsgesetzes im Zusammenhang mit Art. 77 Par. 5 des Straßenverkehrsgesetzes
sieht eine vorübergehende Betriebsregelung vor.
auf Landkommunen: Straßen Nr. II/489, Nr. II/491, Nr. III/4893, Nr. III/4892, Nr. III/4912 und Nr. III/4913 innerhalb des Verwaltungsbezirks der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit Zlín; lokale Straßen und öffentlich zugängliche, eigens angelegte Straßen ohne Namen im Gebiet der Gemeinden Držková und Kašava
In Abschnitten: Für weitere Details siehe die Situation der Verkehrsschilder im Anhang
in den Gemeinden : Držková, Kašava, Lukov, Zlín
vom 22.8. bis 23.8.2026 und vom 29.8. bis 30.08.2026
Aufgrund von: Durchführung der Bauarbeiten innerhalb der "REPARATUR NACH BAU" D49: STRASSE II/489 DRŽKOVÁ, KŘIŽ. II/437 – SA 192.11 – VOLLSTÄNDIGE SCHLIESSUNG",
bestehend aus der Platzierung vertikaler Verkehrsschilder und Verkehrsausrüstung, soweit sie sich nach der Lage der Verkehrsschilder (Details Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und "Detail des Umbauortes"), was ein integraler Bestandteil dieser allgemeinen Maßnahme ist, und gemäß den unten aufgeführten Bedingungen.
Weitere Informationen finden Sie in den angehängten Dokumenten ...