Titel des Artikels
Verordnung der Staatlichen Veterinärverwaltung
Die Bezirksveterinärverwaltung der Staatlichen Veterinärverwaltung für den Bezirk Zlín als örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 49 Abs. 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 166/1999 Slg. über die Veterinärversorgung und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze (Veterinärgesetz) in der jeweils gültigen Fassung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 75a Abs. 1 und 2 des Veterinärgesetzes, wie folgt beschlossen:
Art. 1
Beendigung der außerordentlichen Veterinärmaßnahmen
Die am 5. Mai 2026 durch die Verordnung der Staatlichen Veterinärverwaltung unter dem Aktenzeichen SVS/2026/076692 und die anschließende Änderungsverordnung unter dem Aktenzeichen SVS/2026/087339 vom 25. Mai 2026, die im Zusammenhang mit dem Auftreten einer gefährlichen Seuche – der Newcastle-Krankheit bei Geflügel – in einer Geflügelhaltung mit mehr als 50 Tieren im Katastergebiet Podhradní Lhota (723797), Bezirk Kroměříž, in der Region Zlín erlassen wurden, werden aufgehoben.
Art. 2
Aufhebungsbestimmung
Die Verordnung der Staatlichen Veterinärverwaltung Nr. SVS/2026/076692 vom 5. Mai 2026 mit der nachfolgenden Änderungsverordnung Nr. SVS/2026/087339 vom 25. Mai 2026 wird aufgehoben
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten ...