Titel des Artikels
Durchführung der Vermessungsarbeiten für die Verwaltung der geographischen Grunddatenbank der Tschechischen Republik auf dem Gebiet der Gemeinde in diesem Jahr
Die Arbeiten werden im öffentlichen Interesse gemäß dem Gesetz Nr. 200/1994 Slg. über das Vermessungswesen und die Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze, die mit seiner Einführung zusammenhängen, in seiner geänderten Fassung (im Folgenden Vermessungsgesetz" genannt) durchgeführt.
Im Ergebnis der Arbeiten wurde der Inhalt der Datenbank (Grunddatenbank der geographischen Daten der Tschechischen Republik) aktualisiert und das staatliche Kartenwerk erneuert.
Die Mitarbeiter des Vermessungsamtes sind gemäß § 7 des Vermessungsgesetzes berechtigt, im erforderlichen Umfang Grundstücke zu betreten und zu befahren. Sie haben den Eigentümern und Nutzungsberechtigten des Grundstücks ihren Dienstausweis vorzulegen und dürfen von diesen nicht daran gehindert werden.