Titel des Artikels
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Maßnahmen allgemeiner Art
Der Stadtrat der Stadt Vsetín, Abteilung für Raumplanung, Bauordnung und Verkehr, als zuständige staatliche Verwaltungsbehörde, die gemäß § 77 Abs. 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg, über den Straßenverkehr in der geänderten Fassung (nachstehend "Gesetz über den Straßenverkehr") in Verbindung mit § 171 ff. des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. über das Verwaltungsgesetzbuch in der geänderten Fassung (nachstehend "Verwaltungsgesetzbuch"), auf der Grundlage des Vorschlags der Verwaltung und Instandhaltung der Straßen von Valašsko, s.r.o., ID-Nr. 26820218, Jiráskova 35, 757 01 Valašské Meziříčí, vom 28.12.2023,
s t a n o v i s i o n
gemäß den Bestimmungen des § 77 Abs. 5 und § 61 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes eine vorübergehende Verkehrsregelung auf Straßen der Klassen II und III im Verwaltungsbezirk der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit Vsetín im Einklang mit der Verordnung Nr. 388/2002 Slg. über die Einrichtung von Verwaltungsbezirken im folgenden Umfang:
Die vorübergehende Verkehrsregelung auf den Straßen wird nach den vom Antragsteller erstellten Plänen Nr. 1-8 durchgeführt, die einen integralen Bestandteil dieser Bestimmung bilden.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten .....