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Das Stadtamt Vsetín hebt mit Wirkung vom 19.9.2022 das Verbot der Entsorgung von Oberflächenwasser auf:
I. Aufhebung des Verbots der allgemeinen Ableitung von Oberflächenwasser aus den folgenden Wasserläufen im Verwaltungsbezirk der Stadt Vsetín
Vsetínská Bečva
Jasenický-Bach
Jasenka
Rokytenka
Semetínský-Bach
Vsetínský náhon
einschließlich ihrer Nebenflüsse.
II. Das Verbot der Entnahme von Oberflächenwasser aus Wasserläufen im gesamten Verwaltungsgebiet des Bezirks Vsetín wird aufgehoben,
die nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 4 und des § 105 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie nach den Bestimmungen des § 109 Abs. 1 und des § 106 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes am 25. Juli 2022 unter der Nr. MUVS 66019/2022 erlassen wurde.