Titel des Artikels
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEIT DES ZONENBESCHLUSSES Das Stadtamt Vsetín, Abteilung für Planung, Bauordnung und Verkehr, ist als zuständige Baubehörde gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 183/2006 Slg, MUVS-S 8523/2020/OÚPSŘD-330/Ev für den Standort des Bauwerks "Objekt 701 Umzäunung km 120,803 - 122,514" im Rahmen des Bauwerks I/57 Semetín - Bystřička auf der Parzelle. Nr. 1380/24, 1380/29 im Katastergebiet von Jablůnka, Parz. Nr. 3585/1, 3586/22 im Katastergebiet von Ratiboř u Vsetín, Parz. Nr. 12571/3, 12581/4 im Katastergebiet von Vsetín, vorgelegt von der Straßen- und Autobahndirektion der Tschechischen Republik, ID-Nr. 65993390, Na Pankráci 546/56, 140 00 Praha.
Die betroffenen Behörden können verbindliche Stellungnahmen abgeben und die Verfahrensbeteiligten können innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung dieser Bekanntmachung Einwände und Bemerkungen vorbringen.