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Offizieller Vorstand

Bekanntmachung über die Entfernung und Fällung von Bäumen und sonstiger Vegetation

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Titel des Artikels

Im Sinne von Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe g) des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg. (Energiegesetz),
in seiner geänderten Fassung, teilen wir hiermit den Eigentümern und Nutzern von Immobilien mit,
durch die Freileitungen verlaufen oder auf die sich die Schutzzone erstreckt,
regelmäßige Entfernung und Beschneidung von Bäumen und anderer Vegetation, die eine Gefahr darstellen
den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Verteilernetzeinrichtungen auf dem Grundstück
ČEZ Distribuce, a. s., als Verteilernetzbetreiber.
Es ist verboten, den Bewuchs in der Schutzzone der Freileitung wachsen zu lassen.
über einer Höhe von 3 m. Die Freileitungsschutzzone ist ein zusammenhängendes Gebiet, das definiert ist durch
vertikale Ebenen auf beiden Seiten der Linie in einem horizontalen Abstand
senkrecht zur Linie gemessen (für die Abstände gelten die Bestimmungen von § 46 Absatz 3 des Energiegesetzes)
Gesetz in seiner geänderten Fassung).
Das Entfernen und Beschneiden von Bäumen und anderer Vegetation muss während der Vegetationsperiode erfolgen.
114/1992 Slg. über Natur- und Landschaftsschutz in der geänderten Fassung.
Wenn der Eigentümer oder Nutzer des Grundstücks Bäume und anderen Bewuchs nicht entfernt, obwohl er zuvor
Meldung und Feststellung des Ausmaßes hat der Verteilernetzbetreiber das Recht, die
Bäume und andere Vegetation zu entfernen und zu beschneiden, das entfernte und beschnittene Material zu entsorgen
von Bäumen und anderem Bewuchs, der den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlage gefährdet
des Verteilungssystems.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und sind davon überzeugt, dass die oben genannte Maßnahme dazu beitragen wird, Folgendes zu gewährleisten
sichere und zuverlässige Versorgung aller Nutzer mit Strom.

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