Titel des Artikels
... ab dem 1. August 2018 bis auf weiteres die Einleitung von Oberflächenwasser durch die Allgemeinverfügung untersagt:
I. die allgemeine Ableitung von Oberflächenwasser aus den folgenden Wasserläufen innerhalb des Verwaltungsbezirks der Stadt Vsetín. Vsetínská Bečva, Jasenický potok, Jasenka, Rokytenka, Semetínský potok, Vsetínský náhon einschließlich ihrer Nebenflüsse.
II. Entnahme von Oberflächenwasser aus Wasserläufen im gesamten Verwaltungsgebiet des Verwaltungsbezirks Vsetín. Die Nichteinhaltung dieses Erlasses oder der Bedingungen der erteilten gültigen Genehmigungen wird in einem Verwaltungsverfahren unter Anwendung der maximalen Sanktionen des Wassergesetzes geahndet!
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