Titel des Artikels
Verfolgen Sie die neuesten Informationen und Maßnahmen auf der Website der Gemeinde...
... und auch auf dieser Website:
- Region Zlín
- dieregionale Hygienestation der Region Zlín mit Sitz in Zlín
- CRISIS LINKS des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik
- Sonderseiten des Gesundheitsministeriums zu Koronavir
-
Überblick über die Situation in der Tschechischen Republik: COVID-19(Visualisierung der aktuellen Situation mit Koronavir in der Tschechischen Republik - Diagramme und Tabellen)
Kontakte zur regionalen Hygienestation der Region Zlín:
Helpline: 724 221 953 und 577 006 759 24 Stunden am Tag von 7 bis 19 Uhr.
Während der Arbeitszeiten: 577 006 741, 577 006 742, 577 006 743, 577 006 745
Außerhalb der Arbeitszeit im Krankheitsfall:
MUDr. Jana E. Hošková 602 156 923
MUDr. Vlasta Fojtíková 725 105 497
E-Mail: covid19@khszlin.cz,epidat@khszlin.cz,
khs@khszlin.cz,podatelna@khszlin.cz
Das Gesundheitsministerium richtet ein landesweites Informationstelefon 1212 für Bürger im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein.
Danksagung
Die Verwaltung der Gemeinde Ratiboř dankt dem Psychosozialen Interventionsteam der Tschechischen Republik vom 4. März 2020:
Wir danken allen, die sich entschieden haben, auf sich selbst und andere aufzupassen und sich nicht der Angst hinzugeben. Sie machen sich selbst und anderen das Leben leichter. Wir denken an die Menschen, die unter Quarantäne stehen, an ihre Angehörigen, an das Gesundheitspersonal mit seiner neuen Last an Schutzkleidung; an die Menschen in Büros, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Dienstleistungen, die weiterhin zur Arbeit gehen und sich um das tägliche Funktionieren des Landes kümmern oder anderen das Leben erleichtern; an die Menschen, die sich weiterhin um ihre Kinder oder Nachbarn oder zufällige Passanten kümmern. Danke an die Journalisten, die sachlich informiert sind; an die Menschen, die an andere denken, wenn sie haltbare Lebensmittel kaufen; an die Witzeschreiber im Internet; an die Kinder und Erwachsenen, die in der Lage sind, im Moment zu leben, und an die Menschen, die über Vorsorge nachdenken.
Ich möchte Ihnen persönlich dafür danken, dass Sie die Vorsichtsmaßnahmen im OU-Gebäude, in den öffentlichen Räumen und in allen Geschäften beachtet haben. Der Krisenstab unserer Gemeinde bewertete die ergriffenen Maßnahmen als sehr wirksam. Sie haben allen Ärzten, Apothekern, Postangestellten und Verkäufern geholfen, ihre schwierige Situation an vorderster Front zu meistern. Ich danke Ihnen!
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Abgesagte und verschobene Veranstaltungen
- Die Fußballveranstaltungen der Frühjahrssaison 2020 werden abgesagt!
- 13. März 2020... die Benefizaufführung des Theaterstücks "Dorf des Jahres" für die Vsetín Charity wird abgesagt!
- 14. 3. 2020... Der Kinderbasar ist abgesagt worden!
- 20. 3. 2020... Mitgliederversammlung des ZD MÍR Ratiboř ABGESAGT!
- 28. 3. 2020... das Theaterstück Das elfte Gebot (Amateurensemble KOS) wird abgesagt!
- 3.-4. 4. 2020... Osterausstellung ABGESAGT!
- 4. 4. 2020... Wir räumen gemeinsam mit Ratiboř auf ist ABGESAGT! (auf unbestimmte Zeit verschoben)
- 8. 5. 2020... Die Kerzen werden ebenfalls abgesagt!
- 10. 5. 2020... Die Kindervorstellung zum Muttertag wird abgesagt!
- 30. 5. 2020... Gulaschkönig und Frühlingswanderung mit Abendunterhaltung, alles ABGESAGT!
- 13. 6. 2020... Fairy Tale Journey und Soptic's Day sind gestrichen!
- Die Begrüßung der Bürgerinnen und Bürger ist auf unbestimmte Zeit VERBOTEN.
- Vertreter des Dorfes werden NICHT die Senioren anlässlich ihres Geburtstages besuchen.
Aktuelle Informationen, Maßnahmen und Herausforderungen in Ratibor
Aktualisierung 25. Mai 2020
Notfallregelungen für Hausärzte, Kinderärzte, Zahnärzte und Ärztinnen
- Wir behandeln alle Patienten AUSSCHLIESSLICH nach Vereinbarung
- Kranke Patienten (Fieber, Husten, Atemnot) - Bitte betreten Sie den Warteraum/die Gesundheitseinrichtung nicht und informieren Sie sich vorher beim Arzt unter den angegebenen Telefonnummern über Ihren Zustand:
Klinik für Kinder und Jugendliche - 571 442 064 / 603 400 041 (mobil)
Arzt für Erwachsene - 571 442 135
Zahnarzt - 571 442 065
Frauenärztin - 731 116 858
- Verschieben Sie notwendige Untersuchungen/Behandlungen!
Die Notmaßnahme gilt ab Montag, 16. März 2020, bis auf weiteres.
Aktualisierung 25. Mai 2020
Das Gemeindeamt arbeitet ohne Einschränkungen!
Aktualisierung 15. Mai 2020
In diesem Jahr wird es vor den Ferien keine Märchenreise und keinen Sophie's Day geben!
Aktualisierung 13. Mai 2020
Öffentliche Gottesdienste wieder in der Kirche
Sie sind herzlich eingeladen, zum Gottesdienst in die Kirche zu kommen! Die Gottesdienste finden am Sonntag, den 17. Mai um 10 Uhr in der Kirche statt. Wir werden die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen einhalten (Desinfektion, Abstände zwischen den Familien, Gewänder usw.).
Liebe Mitglieder und Freunde der Ratiboro-Gemeinde, ab dem 11. Mai 2020 hat die Regierung die Teilnahme an den Gottesdiensten erlaubt und dafür die folgendenREGELNerlassen:
- Es dürfen nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig an dem Gottesdienst teilnehmen,
- Im gottesdienstlichen Raum (Kirche, Gemeinde usw.) müssen die Gottesdienstteilnehmer einen Mindestabstand von 2 Metern zueinander einhalten, ausgenommen Haushaltsmitglieder,
- Die Gottesdienstteilnehmer müssen ihre Hände desinfizieren, bevor sie den Gottesdienstraum betreten,
- Die Gottesdienstteilnehmer tragen einen Atemschutz (Nasen- und Mundschutz), um die Verbreitung von Tröpfchen zu verhindern, außer beim Empfang des Abendmahls.
Aktualisierung 11. Mai 2020
Beschluss des Bürgermeisters von Ratiboř Nr. 371/2020 vom 11. Mai 2020
Der Bürgermeister der Gemeinde Ratiboř hebt in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 490 vom 30. April 2020 alle Präventivmaßnahmen auf, die durch den Beschluss des Bürgermeisters der Gemeinde Ratiboř Nr. 234/2020 vom 13. März 2020 und den Beschluss des Bürgermeisters der Gemeinde Ratiboř Nr. 236/2020 vom 16. März 2020 erlassen wurden.
Der Ratiboř-Kindergarten wird am 18. Mai 2020 für Schüler geöffnet.
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Rechtfertigung:
Die Entscheidung ergeht im Zusammenhang mit der günstigen Entwicklung der epidemiologischen Situation beim Auftreten von COVID-19, verursacht durch das Coronavirus SARS-CoV-2, in der Tschechischen Republik.
Aktualisierung 4.5.2020
Freigabe von Sofortmaßnahmen
- Die Stadtbibliothek ist ab dem 4. Mai 2020 geöffnet
- Sokolovna, der Platz hinter der Sokolovna und der Bolzplatz sind ab dem 5.5.2020 geöffnet (die Vorschriften des Gesundheitsministeriums sind zu beachten, für die Einhaltung ist immer der Trainer oder der Leiter der Gruppe oder des Vereins verantwortlich)
- Der Kindergarten wird am 18. Mai 2020 eröffnet
- Die Grundschule wird am 25. Mai 2020 eröffnet
Aktualisierung 16. April 2020
Die Öffnungszeiten des Sammelhofs sind die ursprünglichen
Dienstag ' 8.00-11.00 Uhr | 12.00-17.00 Uhr
Donnerstag ' 8.00-11.00 Uhr | 12.00-17.00 Uhr
Samstag ' 8.00-11.00 Uhr
Aufgrund der derzeitigen Situation dürfen nur 2 Fahrzeuge in das Sammelgebiet einfahren.
Wir bitten die Öffentlichkeit, den Anweisungen des Betreibers zu folgen.
Aktualisierung 26. März 2020
Anpassungen der Sofortmaßnahme
- Die Regierung der Tschechischen Republik hat per Dekret den Verkauf im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben bis zum 1. April 2020 verboten und der Öffentlichkeit den Zutritt zu allen gastronomischen Betrieben untersagt. Dies bedeutet, dass Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Blumenläden, Tankstellen und Tierfutterläden in unserer Gemeinde geöffnet bleiben können.
- Das Dorf Ratiboř unterliegt nicht der Verordnung mit reservierten Verkaufszeiten für Senioren, da es im Dorf keine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 m2 gibt. Senioren über 65 Jahre werden in den Geschäften und im Gebäude des Gemeindeamtes weiterhin bevorzugt behandelt.
- Das Gesundheitsministerium VERBOT die Bewegung von mehr als 2 Personen an einem öffentlichen Ort, mit Ausnahme von Mitgliedern desselben Haushalts.
Aktualisierung 25.3.2020
Änderung der Betriebszeiten des Sammelhofs!
Betriebszeiten der Sammelstellen für die Dauer des Ausnahmezustands:
Dienstag 8.00-11.00 Uhr | 12.00-17.00 Uhr
Samstag 8.00-12.00 Uhr
Auf dem Gelände des Sammelhofs ist nur ein Fahrzeug erlaubt. Wir bitten die Bürger, den Anweisungen des Betreibers zu folgen.
Aktualisierung 3/19/2020
REGIERUNGSVERORDNUNG
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Gemäß einer Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik ist es ab dem 20. März 2020 um 00:00 Uhr verboten, sich auf allen öffentlichen Plätzen außerhalb der Wohnung ohne Atemschutz, d.h. ohne Mund- und Nasenschutz zu bewegen. Die Verwendung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken, Ohrenschützern, Schals, Halstüchern oder anderen Vorrichtungen, die die Verbreitung von Tröpfchen verhindern, wird angeordnet. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 20 000 CZK geahndet.
Senioren über 65 Jahren ist der Zutritt zu den Lebensmittelgeschäften während der gesamten Öffnungszeit gestattet. Anderen Bürgern ist das Betreten von Lebensmittelgeschäften zwischen 8.00 und 10.00 Uhr untersagt. Diese Stunden sind ausschließlich für Senioren reserviert. Die Maßnahme gilt nicht für die Apotheke und das Gesundheitszentrum.
In der Gemeinde Ratiboř gibt es keine Bürger mit nachgewiesener COVID-19-Erkrankung.
Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger auffordern, Rücksicht auf alle Ärzte, Apotheker, Postangestellten, freiwilligen Feuerwehrleute, städtischen Angestellten und anderen Freiwilligen zu nehmen, und insbesondere auf die Angestellten in den Lebensmittelgeschäften, die unsere Versorgung mit Medikamenten und Lebensmitteln sicherstellen.
Ich danke Ihnen allen für Ihre Rücksichtnahme und Disziplin.
Aktualisierung 3/19/2020
INFO POŠTA Ratiboř - Renten und Änderung der Arbeitszeit
Das Postamt Ratiboř kündigt an, dass die Bürger ihre Renten, die bis einschließlich 20. März gezahlt werden, beim Postamt Ratiboř abholen sollen. Ab Montag sollten die Bürgerinnen und Bürger am Tag der Auszahlung zu Hause auf ihre Rente warten, damit der Zusteller sie aushändigen kann.
Änderung der Arbeitszeiten der Postämter
Mo und Mi 8-12 Uhr und 13-16 Uhr, an diesen Tagen nur 8-10 Uhr für Kunden über 65 Jahre.
Di, Do und Fr 8-11 Uhr und dann 1-3.30 Uhr, an diesen Tagen gibt es einen Dienst von 8-10 Uhr nur für Kunden über 65 Jahre.
Aktualisierung 18. März 2020
REGIERUNGSVERORDNUNG
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Auf Anordnung der Regierung der Tschechischen Republik ist es ab dem 19. März 2020 um 00:00 Uhr verboten, sich ohne Atemschutzgerät, d.h. ohne Mund- und Nasenschutz, an öffentlichen Orten außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Die Verwendung von Atemschutzmasken, Gesichtsmasken, Ohrenschützern, Schals, Halstüchern oder anderen Vorrichtungen, die die Verbreitung von Tröpfchen verhindern, wird angeordnet. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 20 000 CZK geahndet.
Senioren über 65 Jahren ist der Zutritt zu den Lebensmittelgeschäften während der gesamten Öffnungszeit gestattet. Anderen Bürgern ist das Betreten von Lebensmittelgeschäften zwischen 10:00 und 12:00 Uhr untersagt. Diese Stunden sind ausschließlich für Senioren reserviert.
Die Maßnahme gilt nicht für die Apotheke, das Postamt, das Gesundheitszentrum und den Kurzwarenladen.
In der Gemeinde Ratiboř gibt es keine Bürger mit nachgewiesener COVID-19-Erkrankung.
Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger auffordern, Rücksicht auf alle Ärzte, Apotheker, Postangestellten, freiwilligen Feuerwehrleute, städtischen Angestellten und anderen Freiwilligen zu nehmen, und insbesondere auf die Angestellten in den Lebensmittelgeschäften, die unsere Versorgung mit Medikamenten und Lebensmitteln sicherstellen.
Ich danke Ihnen allen für Ihre Rücksichtnahme und Disziplin.
Aktualisierung 3/17/2020
Vertrieb von DEZINFECTION
Wir arbeiten daran, die Einwohner von Ratiboro zu desinfizieren. Die Lieferung sollte bis Ende der Woche eintreffen. Sobald alles fertig ist, werden wir Sie über den Fortgang der Verteilung informieren.
Aktualisierung 3/17/2020
DANKE
Ich danke Ihnen allen, dass Sie die Vorkehrungen im OU-Gebäude und in den Essensausgabestellen respektiert haben. Die vor kurzem eingeleiteten Maßnahmen wurden vom Krisenstab als sehr wirksam bewertet, und wir werden sie weiterhin umsetzen. Sie helfen allen Ärzten, Apothekern, Postangestellten und Verkäufern, ihre schwierige Situation an vorderster Front zu meistern.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Aktualisierung 17. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, lasst uns ALLE selbstgemachte Gardinen tragen!!!
Das ist die einfachste Maßnahme und vor allem haben wir in Ratibor viele geschickte Hände, die schnell große Mengen nähen können. Jeder von uns braucht zwei, um sie zu ersetzen. Wir stellen das Material zur Verfügung und ich glaube, dass sich viele erfahrene Näherinnen anmelden werden.
Wir sollten einander helfen und uns gegenseitig schützen.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Aktualisierung 3/17/2020
Kommunale Herausforderungen
NÄHEN VON TASCHENTÜCHERN
Die Gemeinde Ratibor bittet alle Freiwilligen, die bereit sind, beim Nähen von Vorhängen zu helfen, sich ab 7.00 Uhr im Gemeindebüro Ratibor unter der Telefonnummer 571 442 090 zu melden. Vielen Dank.
MATERIAL ZUM NÄHEN DER ABDECKUNGEN
Update - MATERIALIEN SIND BEREITS VERFÜGBAR. Vielen Dank für das Material, das Sie für die Herstellung der Vorhänge zur Verfügung stellen, wir haben derzeit genug. Wir werden uns bei Bedarf wieder an Sie wenden.
Wir bitten alle, die Material zum Nähen der Vorhänge spenden können, sich ab 7.00 Uhr im Gemeindebüro Ratibor unter 571 442 090 zu melden. Es handelt sich um Bettwäsche, Tischdecken und Laken aus 100 % Baumwolle, danke.
VOLUNTEERS
Wir bitten alle Freiwilligen, die bereit sind, bei der Koordinierung des Zugangs zum Gemeindeamt und zu den Lebensmittelgeschäften mitzuhelfen, sich ab 7.00 Uhr beim Gemeindeamt Ratibor unter der Telefonnummer 571 442 090 zu melden. Ich danke Ihnen.
Aktualisierung 3/16/2020
Beschluss des Bürgermeisters von Ratiboř vom 16.3.2020
Der Bürgermeister der Gemeinde Ratiboř hat im Einklang mit dem Gesetz Nr. 69/2020 Slg. - Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik vom 12. März 2020 Nr. 194 über die Ausrufung des NOTSTANDES für das Gebiet der Tschechischen Republik aufgrund einer Gesundheitsbedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis des Coronavirus /bezeichnet als SARS-CoV-2/ auf dem Gebiet der Tschechischen Republik für den Zeitraum vom 14.00 Uhr am 12. März 2020 für einen Zeitraum von 30 Tagen und ordnet im Anschluss an die Sitzung des Krisenstabs der Gemeinde Ratiboř am 16. März 2020 zur Vorbeugung des Risikos des Auftretens und der Ausbreitung der durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Krankheit COVID-19 bis auf weiteres folgende Präventivmaßnahmen an:
- Der Zugang zum Boden von Lebensmittelverkaufsstellen ist für maximal 10 Personen in einem Abstand von 2 m erlaubt.
- Der Zugang zum Dachgeschoss des Gemeindehauses ist für maximal 5 Personen in einem Abstand von 2 m erlaubt.
- An der Haltestelle des Ratiboř-Kinos wird eine offizielle Tafel aufgestellt.
- Der offizielle Informationskanal wird als TV infokanál Ratiboř eingerichtet.
- Die Koordinierung des Zugangs von Personen zu den Gebäuden wird von den Mitarbeitern der Gemeinde Ratiboř und des SDH Ratiboř kontrolliert.
- Der Sammelplatz bleibt bis auf weiteres geschlossen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Rechtfertigung:
Die Entscheidung ergeht im Zusammenhang mit der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Situation beim Auftreten von COVID-19, verursacht durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2, in der Tschechischen Republik.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Aktualisierung 15. März 2020
Allgemeinmediziner für Kinder und Jugendliche - INFO
Informationen für pädiatrische Patienten, die in der Hausarztpraxis für Kinder und Jugendliche in Ratiboř und Hošťálková registriert sind, und ihre Eltern:
⏰ Ab morgen, d.h. am 16. März 2020, ab 6:00 Uhr morgens, soll in allen PLDD-Praxen der sogenannte NOUSE MODE gelten, daher bitten wir alle Patienten und deren Eltern, jeden Arztbesuch zu überdenken und uns vorher telefonisch zu kontaktieren.
☎️ Ratiboř (Tel. 571 442 064), Hošťálková (Tel. 571 442 126) oder mobil (Tel. 603 400 041).
Wahrscheinlich werden wir den Praxisbetrieb ändern müssen, um das potenzielle Risiko einer Übertragung von COVID 19 ???? zu minimieren. Morgen werden wir weiterhin nach den aktuellen Sprechstundenzeiten operieren. Wir werden Sie über die Änderung auf dem Laufenden halten.
???? P.S. Mir ist klar, dass dies nicht die ideale Art der Kommunikation ist, aber seien Sie versichert, dass wir alle Telefone haben und wir immer die optimale Vorgehensweise finden werden, um Ihnen zu helfen und möglicherweise Ihre Kinder zu behandeln.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.
MUDr. Tereza Martincová
Allgemeinmedizinerin für Kinder und Jugendliche Ratiboř und Hošťálková
Aktualisierung 15.3.2020
NOSE MODE für Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Zahnärzte und Ärztinnen
- Wir behandeln alle Patienten AUSSCHLIESSLICH nach Vereinbarung
- Kranke Patienten (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) - BITTE BETRETEN SIE NICHT DEN WARTEZIMMER / DIE GESUNDHEITSSTELLE und konsultieren Sie vorher den Arzt per Telefon:
Klinik für Kinder und Jugendliche - 571 442 064 / 603 400 041 (mobil)
Arzt für Erwachsene - 571 442 135
Zahnarzt - 571 442 065
Frauenärztin - 731 116 858
- Verschieben Sie notwendige Untersuchungen/Behandlungen!
Die Notmaßnahme gilt ab Montag, den 16. März 2020 ab 6 Uhr morgens bis auf weiteres.
Aktualisierung 14. März 2020
Krisenmaßnahmen - Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik
Die Regierung der Tschechischen Republik hat per Verordnung ein zehntägiges Verkaufs- und Dienstleistungsverbot ab heute, dem 14. März 2020, 6.00 Uhr, verhängt und der Öffentlichkeit den Zutritt zu allen Gaststätten untersagt.
So können Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Tierfutterläden in unserer Gemeinde geöffnet bleiben.
Hier ist der vollständige Text der Entschließung:
Im Anschluss an den Regierungsbeschluss Nr. 194 vom 12. März 2020, mit dem die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik wegen der gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis eines Coronavirus, genannt SARS CoV-2, auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und gemäß Artikel 5 Buchstaben a) bis e) und Artikel 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg, über das Krisenmanagement und die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung zur Bewältigung der Krisensituation hat er beschlossen, gemäß den Bestimmungen von § 5 Absatz 1 Buchstabe e und § 6 Absatz 1 Buchstabe b des Krisengesetzes Krisenmaßnahmen zu ergreifen
die Regierung verbietet
1. mit Wirkung vom 14. März 2020, 6.00 Uhr, bis zum 24. März 2020, 6.00 Uhr, den Einzelhandel und den Verkauf von Dienstleistungen in Geschäftsräumen, mit Ausnahme der folgenden Verkaufsstellen:
- Essen,
- Computer- und Telekommunikationsgeräte, Audio- und Videoempfänger, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und andere Haushaltsprodukte,
- Kraftstoff,
- Brennstoffe,
- Hygieneartikel, Kosmetika und andere Drogerieartikel,
- Apotheken und Verkaufsstellen von Medizinprodukten,
- kleine Haustiere,
- Heimtierfutter und anderer Tierbedarf,
- Brillen, Kontaktlinsen und verwandte Waren,
- Zeitungen und Zeitschriften,
- Tabakerzeugnisse,
- Wäscherei und chemische Reinigung,
- Internet und andere Fernverkäufe,
wobei diese Waren und Dienstleistungen überwiegend in den Geschäftsräumen verkauft oder angeboten werden,
2. ab dem 14. März 2020 von 6.00 Uhr bis zum 24. März 2020 um 6.00 Uhr die Anwesenheit der Öffentlichkeit in Lebensmittelbetrieben, mit Ausnahme von Betrieben, die nicht der Öffentlichkeit dienen (z.B. Mitarbeiter-Catering, Catering für Gesundheits- und Sozialdienstleister, Gefängniseinrichtungen); dieses Verbot gilt nicht für den Verkauf außerhalb eines Lebensmittelbetriebs (z.B. 3. mit Wirkung vom 14. März 2020 ab 6:00 Uhr bis zum 24. März 2020 bis 6:00 Uhr den Betrieb von gastronomischen Betrieben in Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 m2, 4. mit Wirkung vom 14. März 2020 ab 6:00 Uhr den Betrieb von Spielhallen und Kasinos gemäß Gesetz Nr. 186/2016 Slg, über Glücksspiele, in der geänderten Fassung,
Die Regierung hebt mit Wirkung vom 14. März 2020, 6.00 Uhr, die Punkte I.2. und I.3. des Regierungsbeschlusses Nr. 199 vom 12. März 2020 auf.
Aktualisierung 13.3.2020
Notmaßnahme - Schließung von Kindergärten
Auf der Grundlage der Entscheidung des Gründers ist der Ratiboř-Kindergarten ab dem 16. März 2020 bis auf weiteres für Schüler geschlossen.
Rechtfertigung:
Diese Entscheidung wurde auf Empfehlung des Ministeriums für Bildung und Sport der Tschechischen Republik getroffen, um dem Risiko des Auftretens und der Verbreitung der durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Krankheit COVID-19 vorzubeugen.
Informationen für Eltern:
- Ab Montag, 16. März 2020, liegt der "Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für Kinder unter 10 Jahren wegen Schulschließung" zur Abholung bereit - Seiteneingang.
- Alle Kinder sind bis auf Weiteres vom Mittagessen befreit.
- Die Betriebsgebühr wird je nach dem Zeitpunkt der Schließung des Kindergartens angepasst.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Aktualisierung 3/13/2020
PRÄVENTIVMASSNAHMEN - Beschluss des Bürgermeisters von Ratiboř
Der Bürgermeister der Gemeinde Ratiboř, im Einklang mit dem Gesetz Nr. 69/2020 Slg. - Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik vom 12. März 2020 Nr. 194, über die Ausrufung des Notstandes für das Gebiet der Tschechischen Republik aufgrund einer Gesundheitsbedrohung im Zusammenhang mit dem nachgewiesenen Auftreten des Coronavirus /bezeichnet als SARS CoV-2/ auf dem Gebiet der Tschechischen Republik für den Zeitraum ab 14:00 Uhr am 12. März 2020. März 2020 für einen Zeitraum von 30 Tagen und ordnet darüber hinaus im Anschluss an die Sitzung des Krisenstabs der Gemeinde Ratiboř vom 12. März 2020 zur Vorbeugung des Risikos des Auftretens und der Ausbreitung der durch das neue Coronavirus SARS-Co V-2 verursachten Krankheit COVID-19 bis auf weiteres die folgenden Präventivmaßnahmen an:
1) Ab Montag, dem 16. März 2020, wird der Kindergarten Ratiboř, der im Rahmen der Beitragsorganisation der Gemeinde Ratiboř, Bezirk Vsetín, eingerichtet ist, geschlossen.
2) Einschränkung der Tätigkeit des Gemeindeamtes
- Barzahlungen werden nicht akzeptiert
- Die im Jahr 2020 fälligen Gebühren werden bis zum 30. Juni 2020 eingezogen.
- Zahlungen können nur auf das Konto Nr. 1760659339/0800 geleistet werden.
- Das Gemeindebüro ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich - persönliche Treffen sind nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Vereinbarung möglich.
3) Einschränkungen für den Betrieb der Schulküche
- Mahlzeiten für externe Gäste werden nur in Einwegbehältern ausgegeben
- die Schulküche nimmt neue Internatsschüler auf - Senioren für die Dauer des Notfalls
- das Mittagessen wird nur noch per Hauslieferung und kontaktloser Übergabe geliefert
4) Für die Dauer des Ausnahmezustands in der Tschechischen Republik fallen die Gottesdienste am Samstag und Sonntag aus. Nur Eheschließungen mit bis zu 30 Personen und Beerdigungen können ohne Einschränkungen stattfinden.
5) Die Gebäude werden geschlossen - sokolovna, Stadtbibliothek, svazarm.
6) Es wird keine Besuche von Senioren durch die Gemeinde Ratiboř anlässlich ihres Jubiläums geben.
7) Die Begrüßung der Bürger wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Dieser Beschluss wird am Tag seines Erlasses wirksam.
Rechtfertigung:
Die Entscheidung ergeht im Zusammenhang mit der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Situation beim Auftreten der Krankheit COVID-19, die durch ein neues Coronavirus mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 in der Tschechischen Republik verursacht wird.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Aktualisierung 12.3.2020
NOUZA STATUS - Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik
Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf Vorschlag des Innenministers die Verhängung des Ausnahmezustands in der gesamten Tschechischen Republik beschlossen. Der Ausnahmezustand wird heute um 14 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen verhängt.
Allgemeine Informationen
Der Ausnahmezustand wird auf der Grundlage des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik verhängt.
Der Ausnahmezustand wird durch einen Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik verhängt. Die Regierung unterrichtet unverzüglich die Abgeordnetenkammer über die Ausrufung des Ausnahmezustands; diese kann die Ausrufung aufheben.
Die Dauer des Ausnahmezustands darf 30 Tage nicht überschreiten. Sie kann nur mit vorheriger Zustimmung der Abgeordnetenkammer verlängert werden.
Der Ausnahmezustand wird als Gesetz erklärt. Die Ausrufung, Verlängerung und Aufhebung des Ausnahmezustands wird auf andere ortsübliche Weise bekannt gegeben, insbesondere durch die Massenmedien und den lokalen Rundfunk.
Im Falle der Ausrufung des Ausnahmezustands können bestimmte Rechte und Freiheiten für den erforderlichen Zeitraum und im erforderlichen Umfang gemäß dem Krisengesetz Nr. 240/2000 Slg. eingeschränkt werden.
Bürger der Tschechischen Republik können von den erklärten Notfallmaßnahmen betroffen sein, z. B. durch die Verpflichtung, ein Betretungs-, Aufenthalts- oder Bewegungsverbot in bestimmten Objekten oder Risikogebieten aufrechtzuerhalten, um die Ausbreitung von Krankheiten zu begrenzen. Bei einer erklärten Krise können Maßnahmen ergriffen werden, um den Verbrauch und die Versorgung mit medizinischen Geräten und Arzneimitteln sowie anderen materiellen Mitteln zur Bewältigung der Situation zu steuern, Maßnahmen im Verkehrsbereich zu ergreifen, die vorrangige Versorgung von Kindern, medizinischen oder sozialen Einrichtungen oder Sicherheits- und Notfalldiensten sicherzustellen.
Spezifische Maßnahmen werden nach weiteren Regierungsbeschlüssen hinzugefügt.
Aktualisierung 12. März 2020
Maßnahmen in der Krise - Regionaler Fußballverband Zlín
Das Exekutivkomitee des Regionalen Fußballverbandes Zlín hat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus und der Ankündigung des Staatssicherheitsrates beschlossen, dass:
- die Jugendwettbewerbe des KFS Zlín werden bis auf Weiteres verschoben
- Wettkämpfe der Männer des KFS Zlín - Regionalmeisterschaft, LA cl. Der Wettbewerb des Zlín ZL. A, B, LB Klasse sk. A, B, C werden vorerst auf den 3. April 2020 verschoben
Die Vereine werden rechtzeitig über etwaige Änderungen informiert.
Aktualisierung 12. 3. 2020
Änderung der Fahrpläne für Linienbusse
Ab Montag, dem 16. März, fahren die Busse in der Region Zlín im Ferienmodus
Im Zusammenhang mit den vom Gesundheitsministerium am Dienstag, 10. März, erlassenen Notfallmaßnahmen werden die Fahrpläne der Linienbusse in der Region Zlín angepasst. Da die Primar-, Sekundar-, Berufs- und Hochschuleinrichtungen geschlossen sind, fahren die Busse ab Montag, dem 16. März 2020, im Ferienmodus. Das bedeutet, dass die Kürzung der Buslinien vor allem die Vormittags- und Nachmittagslinien betreffen wird, die die Schüler und Studenten zu den Schulen befördern.
Die Einschränkungen des Busverkehrs bleiben bis auf weiteres, mindestens aber 14 Tage lang, bestehen.
Der Zugverkehr bleibt in vollem Umfang erhalten und ist von der Ferienregelung nicht betroffen.
Aktualisierung 10. März 2020
Außerordentliche Maßnahmen - Schulschließung
Das Gesundheitsministerium als die gemäß § 80 Absatz 1 Buchstabe g) des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. zuständige Verwaltungsbehörde, über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Rechtsakte in der geänderten Fassung (nachstehend "Gesetz Nr. 258/2000 Slg." genannt), ordnet hiermit gemäß Artikel 69 Absatz 1 Buchstabe i) und Absatz 2 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. die folgende Sofortmaßnahme an, um die Bevölkerung zu schützen und der Gefahr des Auftretens und der Ausbreitung von COVID-19, verursacht durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2, vorzubeugen:
I. Folgendes ist ab dem 11. März 2020 verboten:
- persönliche Anwesenheit von Schülern und Studenten der Primar-, Sekundar- und höheren Berufsausbildung in Schulen und Bildungseinrichtungen gemäß dem Gesetz Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Primar-, Sekundar-, höhere Berufsausbildung und sonstige Ausbildung (Bildungsgesetz) in der geänderten Fassung,
- die persönliche Anwesenheit von Studenten an einer Hochschuleinrichtung gemäß dem Gesetz Nr. 111/1998 Slg. über Hochschulen und über Änderungen und Ergänzungen anderer Gesetze (Hochschulgesetz) in seiner geänderten Fassung.
II. Diese Sofortmaßnahme tritt am Tag ihres Erlasses in Kraft.
Rechtfertigung:
Die Dringlichkeitsmaßnahme wird im Zusammenhang mit der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Situation beim Auftreten von COVID-19, verursacht durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2, in Europa erlassen.
Gegenstand der Maßnahme ist das Verbot des Unterrichts in allen Schularten zum Schutz vor dem Auftreten und der Verbreitung von COVID-19. Massenunterricht in allen Schularten birgt aufgrund der hohen Ansammlung von Personen in einem definierten Bereich ein erhöhtes Risiko der Krankheitsübertragung.
Die Maßnahme richtet sich an alle Personen, die im Rahmen der oben genannten Gesetze Bildungsmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahme ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in der Tschechischen Republik.
Die sofortige Umsetzung dieser Maßnahme ist für eine angemessene Risikobewertung in Anbetracht der derzeitigen ungünstigen epidemiologischen Situation beim Auftreten von COVID-19 erforderlich, und daher ist das Datum des Inkrafttretens dieser Sofortmaßnahme das Datum ihrer Veröffentlichung.
Martin Žabčík
Bürgermeister von Ratiboř
Gesuche, Empfehlungen und Angebote
- Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, den Anordnungen der Regierung der Tschechischen Republik, der regionalen Sanitätsstation und der Gemeinde Ratiboř strikt Folge zu leisten.
- Bürger, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, werden gebeten, sich strikt an die Quarantäne zu halten.
- Wir raten älteren Menschen, zu Hause zu bleiben.
- Die Freiwillige Feuerwehr bietet Senioren die Möglichkeit, Lebensmittellieferungen zu organisieren.
- Die Schulkantine bietet an, das Mittagessen für Senioren zu liefern.
Alle Maßnahmen sind präventiver Natur.
Danke, dass Sie sie beobachtet haben.
Wenn Sie Fragen zur Situation im Dorf Ratiboř haben, wenden Sie sich bitte an die Leitung des kommunalen Krisenstabs:
571 442 090, 731 200 918 oder 603 505 096
Was ist das Coronavirus?
Der Begriff Coronavirus wird für alle Viren verwendet, die zur Unterfamilie der Coronaviridae gehören. Es handelt sich um einen Oberbegriff für vier Virusfamilien, die bei Tieren und Menschen Krankheiten unterschiedlichen Schweregrades verursachen. Der Name leitet sich von der charakteristischen sonnenkronenartigen Anordnung der Oberflächenstrukturen der Lipidhülle der Viren ab. Es kann allgemeine Beschwerden wie Erkältungen, Husten, Atembeschwerden und Fieber verursachen. Aber auch tödliche Krankheiten wie eine Atemwegserkrankung namens schweres akutes Atemwegssyndrom oder MERS-Infektion.
Der neue Coronavirus-Typ, der als "neues Coronavirus" oder 2019-nCoV oder auch als Wuchan-Coronavirus bezeichnet wird, trat erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Provinz Chu-bei auf, in der die 11-Millionen-Einwohner-Stadt Wu-chan liegt. Die Wissenschaftler konnten bereits die genetische Struktur des Virus beschreiben. China hat diese Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so dass nun eine Reihe von Fachabteilungen in der ganzen Welt mit der Forschung beschäftigt sind.
Wie wird das Coronavirus übertragen?
Das Coronavirus wird durch engen Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Es handelt sich um eine so genannte Tröpfcheninfektion, die über die Luft übertragen wird. Am häufigsten sind die Schleimhäute der oberen und unteren Atemwege betroffen. Die Inkubationszeit beträgt zwischen einer Woche und 14 Tagen. Nach einer Woche der Infektion äußert sich die Krankheit durch Fieber, das nicht mehr abklingt. Sie können von Unwohlsein, Gelenk- und Muskelschmerzen begleitet sein, und bald treten Anzeichen von Husten auf.
Welche Bevölkerungsgruppen sind am meisten gefährdet?
Zu den Risikogruppen gehören ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke oder immungeschwächte Personen.
Schützt mich eine Gewebewickelung vor dem Coronavirus?
Beim Kontakt mit einem Patienten mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Übertragung von Infektionserregern durch Tröpfchen zu beachten, insbesondere Atemschutz (Mundstück oder Tuch), Atemhygiene beim Husten, Niesen und Schnupfen, Verwendung von Einwegtüchern und Handhygiene, sowohl für die symptomatischen Patienten als auch für das behandelnde Gesundheitspersonal. Abdeckungen sind besonders nützlich, um zu verhindern, dass eine bereits erkrankte Person die Krankheit über den Tröpfchenweg weiter verbreitet, z. B. bei einer Grippe. Gewöhnliche Papiertücher schützen die Umgebung eher vor der Person mit dem Tuch, die ansteckend sein könnte, als die Person mit dem Tuch vor ihren Mitmenschen.
Gibt es einen Impfstoff gegen das Coronavirus?
Derzeit gibt es keinen Impfstoff, der vor dem 2019-nCoV-Virus schützt.
Wie kann man diese Krankheit behandeln?
Für die 2019-nCoV-Infektion wird keine spezifische antivirale Behandlung empfohlen. Menschen, die mit diesem Virus infiziert sind, sollten eine unterstützende Behandlung beginnen, um die Symptome dieser Infektion zu lindern. Bei der unterstützenden Behandlung werden allgemein verfügbare Arzneimittel eingesetzt. Selbst die Weltgesundheitsorganisation betont, dass viele Symptome der Krankheit behandelt werden können. Die Behandlung ist immer individuell und richtet sich nach den spezifischen Bedürfnissen des Patienten. Die WHO erklärt auf ihrer Website, dass diese Behandlung hochwirksam ist.
Wie kann man sich schützen?
Es ist wichtig, die gleiche Vorgehensweise wie bei einer klassischen Atemwegserkrankung, wie in der aktuellen Grippesaison, zu befolgen:
- meiden Sie Personen, die offensichtlich krank sind
- grundlegende Hygieneregeln einhalten
- Desinfektionsmittel verwenden, z. B. bei Kontakt mit Personen, die akute Atemprobleme haben
- sich nicht an Orten aufzuhalten, an denen sich viele Menschen aufhalten
- Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, sollten die Regeln der Atemwegshygiene befolgen, d. h. beim Husten und Niesen geeignete Taschentücher, vorzugsweise Einwegtücher, verwenden und den Mund mit dem Arm/Ärmel und nicht mit der Hand bedecken! (Tröpfchen können dann weitergegeben werden)
- Natürlich sollten sich auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen selbst schützen, da sie am häufigsten mit Patienten in Kontakt kommen.
Was sollte ich tun, wenn ich Symptome der Krankheit verspüre, und wen kann ich konsultieren?
Wenn Sie Symptome einer Atemwegserkrankung haben (Fieber, Husten, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Schüttelfrost, Frösteln usw.) und in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind:
- zu Hause bleiben
- wenden Sie sich unverzüglich telefonisch an Ihren Arzt oder an den Epidemiologen der Regionalen Hygienestation der Region Zlín mit Sitz in Zlín und befolgen Sie dessen Anweisungen
Wie lässt sich das Risiko einer Coronavirus-Infektion verringern?
- Waschen Sie Ihre Hände mit Seife oder verwenden Sie ein antibakterielles Gel mit Alkohol
- Bedecken Sie Ihre Nase und Ihren Mund beim Husten und Niesen mit einem Taschentuch
- Vermeiden Sie engen Kontakt mit Menschen, die Erkältungs- oder Grippesymptome haben
- Sicherstellen, dass Fleisch und Eier ausreichend gekocht sind
- Tragen Sie bei Kontakt mit Wild- oder Nutztieren eine Schutzausrüstung