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Öffentliche Bekanntmachung – Grundsteuer für das Jahr 2026 – Steuerpflichtige, die nicht für die Zahlung der Steuer über SIPO angemeldet sind

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Offizieller Vorstand

Titel des Artikels

Steuerpflichtige, die nicht für die Steuerzahlung über SIPO angemeldet sind.

Die Steuerbehörde teilt gemäß § 50 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg., Steuerordnung, in der Fassung späterer Vorschriften (im Folgenden „Steuerordnung“), gibt bekannt, dass vom 30.04.2026 bis zum 01.06.2026 in allen Außenstellen des Finanzamtes für die Region Zlín an folgenden Tagen:

  • Montags von 8:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstags     von 8:00 bis 15:30 Uhr
  • Mittwochs   von 8:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereitgestellt

die Sammelbescheinigungsliste mit dem Aktenzeichen 805266/26/3340-11530-705412,


mit der den genannten Steuerpflichtigen, die nicht zur Zahlung der Grundsteuer über SIPO angemeldet sind, für Immobilien, die sich im Zuständigkeitsbereich des oben genannten Steuerverwalters befinden, die GRUNDSTEUER FÜR DAS JAHR 2026 festgesetzt wird.

Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten PDF-Dokumenten.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

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