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Steuersubjekte, die nicht für die Steuerzahlung über SIPO registriert sind.
Der Steuerverwalter gibt gemäß § 50 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 280/2009 Slg. über die Abgabenordnung in der geänderten Fassung (nachstehend „Abgabenordnung“ genannt) bekannt, dass vom 30. April 2025 bis zum 30. Mai 2025 in allen Bezirksämtern des Finanzamtes für die Region Zlín Folgendes stattfindet
Montag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
für die Öffentlichkeit zugänglich
Großmengenrezeptliste Nr. 697499/25/3340-11420-705412,
Sammelrezeptliste Nr. 697500/25/3400-11420-705412,
Sammelrezeptliste Nr. 697501/25/3400-11420-705412,
Sammelrezeptliste Nr. 697502/25/3400-11420-705412,
Sammelrezeptliste Nr. 697503/25/3400-11420-705412,
Sammelrezeptliste Nr. 697504/25/3400-11420-705412,
Massenverschreibungsliste Nr. 697505/25/3400-11420-705412,
wobei die oben genannten Steuersubjekte, die nicht für die Zahlung der Grundsteuer über das SIPO registriert sind, für die im Zuständigkeitsbereich des oben genannten Steuerverwalters befindlichen Immobilien mit der Grundsteuer für das Jahr 2025 veranlagt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten PDF-Dokumenten.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)