Das Dokument wird archiviert
Titel des Artikels
Die Gemeinde Ratiboř gibt nach der Diskussion in der Gemeindeversammlung der Gemeinde Ratiboř und gemäß § 39 des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über die Gemeinden in seiner geänderten Fassung auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 6e/Z4/19 die Absicht bekannt, Grundstücke und Grundstücksteile zu verkaufen:
Für weitere Informationen siehe Anhang.