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Das Amt für Landesvertretung in Vermögensangelegenheiten lädt Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte, die im Liegenschaftskataster nicht mit hinreichender Sicherheit nach Maßgabe des Katastergesetzes bezeichnet sind, ein, ihr Vermögen bei der örtlich zuständigen Dienststelle des Amtes für Landesvertretung anzumelden in Vermögensangelegenheiten. .
Die Liste der Immobilien, auf die sich dieser Aufruf bezieht, ist auf der Website des Amtes für die Vertretung des Staates in Immobilienangelegenheiten www.uzsvm.cz in der Rubrik „Immobilienangebot“ in der Rubrik „Unzureichend identifizierte Eigentümer“ veröffentlicht.