Titel des Artikels
Die Verwalter der im Eigentum der Region Zlín stehenden Straßen werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt:
- der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Vegetation (hauptsächlich Gehölze - Bäume und Sträucher) wächst und das an die Straße angrenzt oder in die Straßenschutzzone hineinreicht, d.h. bis zu einem Abstand von 15 m von der Straßenachse oder der Achse der angrenzenden Fahrbahn der Straße II. oder der Klasse III, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, d.h. das Beschneiden von Ästen oder das Fällen von alten, beschädigten Bäumen, um Schäden an der Gesundheit oder am Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen zu vermeiden
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese gesetzliche Verpflichtung haftet der Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden, da nach dem oben erwähnten Art. Nach dem oben genannten Gesetz ist der Baum ein Teil des Grundstücks.