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Veterinärmedizinische Sofortmaßnahmen - SVS-Verordnung - Geflügelpest, sogenannte "Vogelgrippe"

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1. 12. 2021

Neuer Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Es befindet sich in einer Geflügelfarm in Ždírc bei Blovice im Bezirk Pilsen-Süd. Der Züchter meldete den Tod von 5 Enten und 12 Legehennen. Vor dem Tod zeigte das Geflügel Symptome, die typisch für die Geflügelpest sind, ähnliche Symptome bei einigen der lebenden Vögel. Der SVS führte eine Untersuchung vor Ort durch, entnahm Proben, traf Vorsichtsmaßnahmen und schickte sie zur Untersuchung an das staatliche Veterinärinstitut. Die Vogelgrippe des Subtyps H5N1 wurde dort bestätigt, und die Pathogenität des Virus ist derzeit noch nicht geklärt. Das restliche Geflügel auf dem Betrieb wurde heute gekeult. Angesichts der festgestellten Pathogenität des Virus wird in der Folge eine Schutz- und Überwachungszone um den Ausbruch eingerichtet und es werden veterinärmedizinische Sofortmaßnahmen ergriffen. Die Vogelgrippe H5N1 wurde auch bei acht toten Reihern bestätigt, die im Teich von Heřmanice in der Region Českolipsko gefunden wurden.

24. 11. 2021

Die Staatliche Veterinärverwaltung (SVS)präzisiert die gestern angekündigtenveterinärmedizinischen Sofortmaßnahmen von nationaler Tragweite im Zusammenhang mit der Geflügelpest und ordnet ein Verbot der Freilandhaltung von Geflügel für alle Züchter an. Kleine Geflügelhalter, deren Geflügel aus objektiven Gründen nicht dauerhaft im Betrieb untergebracht und gehalten werden kann, können eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Sie dürfen das Geflügel so lange wie nötig im Freien halten, müssen aber die Außenbereiche des Betriebs, zu denen das Geflügel Zugang hat, begrenzen. Gleichzeitig müssen sie den Kontakt von Nutzgeflügel mit Wildvögeln so weit wie möglich einschränken, indem sie z. B. Zucht-Wasservögel nicht in offene Gewässer lassen, wo sie mit Wildenten oder -schwänen in Kontakt kommen könnten. Auch der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und anderem Geflügel, z. B. in benachbarten Betrieben, muss unbedingt verhindert werden. Einzelheiten finden Sie in derPressemitteilung.

23. 11. 2021

Die Staatliche Veterinärverwaltung (SVS) kündigt im Zusammenhang mit der Zunahme von Ausbrüchen der hoch pathogenen Vogelgrippe H5N1 in der Tschechischen Republik und in anderen europäischen Ländern landesweit geltendeveterinärmedizinische Sofortmaßnahmen an. Sie verbietet allen Geflügelhaltern, mit Ausnahme von Laufvögeln und Tauben, ab heute die Freilandhaltung von Geflügel und ordnet an, dass die Tiere in den Stallungen des Betriebs gehalten werden müssen. Die Verordnung schränkt auch die Freizügigkeit von Personen in Geflügelbetrieben ein. Ziel der Maßnahmen ist es, das Risiko der Einschleppung der Krankheit in Geflügelbetriebe zu minimieren. Einzelheiten in derPressemitteilung.

Quelle:https://www.svscr.cz/ptaci-chripka-aktualni-informace/

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