Titel des Artikels
Angesichts der Notmaßnahme des Gesundheitsministeriums zum Schutz der Bevölkerung und zur Vorbeugung des Risikos des Auftretens und der Verbreitung von COVID-19 sollten Verlobte, die beabsichtigen, während der Dauer dieser Notmaßnahme zu heiraten, so bald wie möglich darauf hingewiesen werden, dass Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten sind.
Dieses Verbot gilt für alle Arten von Veranstaltungen. So dürfen bei einer Trauung nicht mehr als 100 Personen, einschließlich des Zelebranten und des Standesbeamten, anwesend sein. Wir empfehlen Ihnen, Informationen über die Begrenzung der Zahl der Hochzeitsgäste unverzüglich auf der Website Ihres Büros zu veröffentlichen.